Der Solarstrom mit Photovoltaik-Anlagen ist auch nach der starken Kürzung der Föderung weiterhin eine lohnende Investition für Privathaushalte als auch für den gewerblichen Bereich.
ÄNDERUNG DER FÖRDERSÄTZE FÜR SOLARSTROM IM EEG ZUM 1. JANUAR 2017
Seit dem 1. Januar 2017 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Die jüngste EEG-Novelle stellt einen grundlegenden Einschnitt im Fördersystem dar – einen Paradigmenwechsel: Die Bundesregierung will weg von den staatlich festgesetzten Einspeisetarifen für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Stattdessen soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaik-, Windenergie- und Bioenergie-Anlagen, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wettbewerblich durch Ausschreibungen ermittelt werden.
Für die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Hausdachanlagen gibt es aber gute Nachrichten. Das Ausschreibungsverfahren gilt nur für PV-Anlagen im industriellen Maßstab.
- Für Solarstromanlagen bis 750 Kilowatt Leistung gilt das alte Fördersystem auch weiterhin.
- Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung, wie sie auf Wohnhäusern üblich sind, sind auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit.
AKTUELLE VERGÜTUNGSSÄTZE
Nicht jedes Speichersystem lässt sich nachrüsten. Aus diesem Grund bieten wir verschiedene Speichersysteme an, um dem Kunden bestmögliche Flexibilität zu gewährleiten. Mit dem Speichersystem von VARTA können Sie als Kunden Ihre bestehende Anlage nachrüsten. Mit dem kleinsten Speicherpaket beginnend lässt sich dieses System in Zukunft problemlos mit Batterien erweitern.
WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Rund um das Thema Photovoltaik stehen neben der staatlichen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz weitere interessante Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Auch EU, Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger unterstützen den Ausbau umweltfreundlicher Energietechniken. Mehr Informationen rund um das Thema Fördermittel erhalten Sie auf folgenden Seiten: